Nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) - § 1319 ist der Grundeigentümer verpflichtet,
alle Personen, die sich auf seinem Grundstück aufhalten, vor allen Gefahren, welche sein Grundstück betreffen, zu schützen.
Gefahren können dabei von herabfallenden Gebäudeteilen oder auch von Bäumen ausgehen.
Der Grundbesitzer muss im Schadensfall den Nachweis erbringen, in bestimmten Intervallen
alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen getroffen zu haben (= Beweislastumkehr).
Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich beim Grundbesitzer um eine
Privatperson, eine Firma oder Gebietskörperschaften wie Bund, Länder oder Gemeinden handelt!
Für Eure Sicherheitsmaßnahmen sind wir gerne zuständig!
- Baumpflege / Großbaumpflege
- Baumschnitt / Obstbaumschnitt
- Heckenschnitt
- Baumeinkürzung, -sicherung, -auslichtung
- Totholzentfernung, Pflegeschnitt
- Gefahrenbaumsanierungen
- Fällung / Gefahrenbaumfällung
- Baumabtragung auf engstem Raum mittels Seilklettertechnik
- Rodung
- Sanierung von Sturmschäden
- diverse forstwirstschaftliche
Dienstleistungen und Beratung