Nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) - § 1319b
heißt es:
"Wird durch das Umstürzen eines Baumes oder durch das Herabfallen von Ästen
ein Mensch getötet oder an seinem Körper oder seiner Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt,
so haftet der Halter (meißt der Grundeigentümer) des Baumes für den Ersatz des Schadens, wenn er diesen durch Vernachlässigen
der erforderlichen Sorgfalt bei der Prüfung und Sicherung des Baumes verursacht hat.
Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich beim Grundbesitzer um eine
Privatperson, eine Firma oder Gebietskörperschaften wie Bund, Länder oder Gemeinden handelt!
Bei uns "TreeSpiders" steht immer die baumschonendste und gelindeste Pflege- und Sicherungsmaßnahme an erster Stelle um Ihre Bäume zu gesund erhalten!
Wir sind gerne für die Sicherung Eurer Bäume zuständig!
Für Auftragsbesichtigung, Beratung und Angebotserstellung berechnen wir eine Pauschale von 50 €, die bei Auftragserteilung gutgeschrieben wird!
- Baumpflege / Großbaumpflege
- Baumschnitt / Obstbaumschnitt
- Heckenschnitt
- Baumeinkürzung, -sicherung, -auslichtung
- Totholzentfernung, Pflegeschnitt
- Gefahrenbaumsanierungen
- Fällung / Gefahrenbaumfällung
- Baumabtragung auf engstem Raum mittels Seilklettertechnik (SKT)
- Rodung
- Sanierung von Sturmschäden
- diverse forstwirstschaftliche
Dienstleistungen und Beratung